Wie werden Übersetzungen in Deutschland beglaubigt? Wie werden Übersetzungen in Russland beglaubigt?
In Russland werden Übersetzungen notariell beglaubigt, wobei die Echtheit der Unterschrift der Übersetzerin/des Übersetzers bestätigt wird. Die Übersetzerin/Der Übersetzer ist dabei verpflichtet, ihren/seinen Pass sowie ihr/sein Diplom als Nachweis für ihre/seine berufliche Qualifikation der Notarin/dem Notar vorzulegen, da diese/dieser nur Übersetzungen aus den oder in die im Diplom genannten Sprachen beglaubigen darf.
In Deutschland werden Übersetzungen von beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzern beglaubigt bzw. bestätigt (je nach Bundesland). Die Beeidigung (bzw. in manchen Bundesländern die Ermächtigung) von Übersetzerinnen/Übersetzern sowie die Beglaubigung/Bestätigung von Übersetzungen werden durch Gesetze auf der Landesebene geregelt. Beeidigte/Ermächtigte Übersetzerinnen/Übersetzer sind befugt, die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer eigenen Übersetzungen zu beglaubigen/bestätigen. Beeidigten Übersetzerinnen/Übersetzern ist es verboten, notarielle Tätigkeiten auszuüben, das heißt, Kopien von Urkunden, Unterschriften, Vollmachten und andere Urkunden zu beglaubigen.
Wichtig zu wissen ist, dass Übersetzerinnen/Übersetzer für die schriftliche Sprachmittlung zuständig sind, während Dolmetscherinnen/Dolmetscher für die mündliche Sprachmittlung zuständig sind. Die Beeidigung von Dolmetscherinnen/Dolmetschern wird auf der Bundesebene gesetzlich geregelt. Dabei wird zwischen Gerichtsdolmetscherinnen/Gerichtsdolmetschern (Sprachmittlung für Justizbehörden) und Вehördendolmetschern (Sprachmittlung im Gemeinwesen: zum Beispiel bei Behörden, Notariaten, Standesämtern) unterschieden.
Weist man die entsprechenden beruflichen Qualifikationen nach, so kann man sich entweder nur als Übersetzerin/Übersetzer oder als Übersetzerin/Übersetzer und gleichzeitig als Dolmetscherin/Dolmetscher beeidigen/ermächtigen lassen. Man kann sich nicht nur für eine, sondern auch für mehrere Sprachen beeidigen/ermächtigen lassen.