Was ist bei der Übersetzung von Bildungsabschlüssen zu beachten?

Was ist bei der Übersetzung von Bildungsabschlüssen zu beachten?

Beim Übersetzen von ausländischen Bildungsnachweisen (Zeugnissen, Diplomen usw.) ist die Übersetzerin/der Übersetzer verpflichtet, die Bezeichnungen der Bildungseinrichtungen, der Unterrichts- oder Vorlesungsfächer, der Berufsbezeichnungen sowie der Fachgebiete der beruflichen Spezialisierung möglichst wörtlich wiederzugeben. Die beeidigte Übersetzerin/Der beeidigte Übersetzer muss die Unterschiede zwischen dem Notensystem im ausländischen Bildungsnachweis und dem in Deutschland üblichen Notensystem in einer Fußnote erklären.

Den beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern ist es verboten, die im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse den scheinbar entsprechenden deutschen Bildungsabschlüssen gleichzustellen. Das Recht der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen und deren Gleichstellung mit den entsprechenden in Deutschland vorhandenen beruflichen Qualifikationen obliegt in Deutschland ausschließlich den Zeugnisanerkennungsstellen der einzelnen Bundesländer.

nellyschmitt

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