Was ist eine Apostille und wo bekomme ich sie?
Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird von zuständigen Behörden auf öffentliche Urkunden gesetzt. Die Apostille wird im Rechtsverkehr zwischen denjenigen Staaten verwendet, die das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unterzeichnet haben.
Die Apostille bestätigt
die Echtheit der Unterschrift,
die Eigenschaft des handelnden Unterzeichners
und die Echtheit des Stempels oder Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist
(falls vorhanden).
Welche Behörde erteilt die Apostille? Die Apostille wird von verschiedenen Behörden erteilt. Den Namen der zuständigen Behörde erfahren Sie am zuverlässigsten dort, wo die Urkunde , für die eine Apostille benötigt wird, ausgestellt wurde. Zum Beispiel: Ihre Urkunde wurde von einem Standesamt ausgestellt. Dann fragen Sie am besten bei diesem Standesamt nach, bei welcher Behörde Sie eine Apostille für Ihre Urkunde bekommen können.
Die Apostille auf meiner beglaubigten Übersetzung bestätigt die Echtheit meiner Unterschrift sowie meine öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung als Übersetzerin und Dolmetscherin für die russische Sprache. Gerne leite ich meine beglaubigten Übersetzungen, die Sie im Ausland vorlegen müssen, an das Landgericht München II weiter, damit diese dort mit einer Apostille versehen werden.