Als staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin
erstelle ich beglaubigte Übersetzungen folgender Unterlagen:
– Geburtsurkunden
– Sterbeurkunden
– Heiratsurkunden bzw. Eheurkunden
– Scheidungsurkunden
– Ehefähigkeitszeugnissen
– Gerichtsurteilen
– Adoptionspapieren
– Schulzeugnissen
– Ausbildungszeugnissen und Diplomen
– Arbeitszeugnissen und Arbeitsbüchern
– Ausweisen und Pässen
– Einbürgerungsbescheinigungen
– Bescheinigungen aller Art
– Vollmachten
– Verträgen
– notariellen Dokumenten
und vielem anderem mehr.
Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bin ich ausschließlich befugt, meine Übersetzungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu beglaubigen. Diese Beglaubigung ist auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig, hat jedoch keine notarielle Kraft.
Selbstverständlich entsprechen meine beglaubigten Übersetzungen den ISO-Normen sowie den deutschen Vorschriften und Richtlinien für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen.
Sie können mir Ihre Unterlagen im Original, beglaubigter Kopie, einfacher Kopie oder als Scan zur Übersetzung vorlegen. Viele Behörden verlangen jedoch ausdrücklich, dass die Übersetzung vom Original erfolgen sollte. In diesem Fall ist der Versand der Originale per Einschreiben sinnvoll. Einige Behörden akzeptieren wiederum auch Übersetzungen von notariell oder behördlich beglaubigten Kopien, einfachen Kopien oder sogar elektronisch übermittelten Scans. Falls Sie die Originale Ihrer Unterlagen nicht per Post schicken möchten, empfehle ich Ihnen, sich bei der entsprechenden Behörde zu erkundigen, ob diese beglaubigte Übersetzungen von einfachen oder beglaubigten Kopien bzw. Scans akzeptiert.
Falls Sie eine Apostille auf meinen beglaubigten Übersetzungen benötigen, weil diese im Ausland vorgelegt werden müssen, leite ich meine Übersetzungen vor dem Versand an Sie gerne an das Landgericht München II weiter. Die Apostille des Landgerichts München II bestätigt die Echtheit meiner Unterschrift sowie meine öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung als Übersetzerin und Dolmetscherin für die russische Sprache.
Informationen über die Apostille auf Originalurkunden finden Sie hier: Apostille
Beglaubigte Übersetzungen versende ich per Einschreiben. Nicht beglaubigte Übersetzungen versende ich – je nach Wunsch des Auftraggebers – entweder per E-Mail oder per Post (Einschreiben).
Ein unverbindliches Angebot oder meine aktuelle Preisliste können Sie gerne
per E-Mail an info@nelly-schmitt.de anfordern.