Die Apostille stellt eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr dar und wird auf öffentliche Urkunden gesetzt. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen denjenigen Staaten verwendet, die das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unterzeichnet haben.
Die Apostille bestätigt
die Echtheit der Unterschrift,
die Eigenschaft des handelnden Unterzeichners
und die Echtheit des Stempels oder Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist
(falls vorhanden).
Apostillen werden von verschiedenen Behörden erteilt. Welche Behörde für die Erteilung der Apostille für Ihre Urkunde zuständig ist, erfragen Sie am Besten bei der Behörde, bei der die Urkunde ausgestellt worden ist.
Die Apostille auf meiner beglaubigten Übersetzung bestätigt die Echtheit meiner Unterschrift sowie meine öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung als Übersetzerin und Dolmetscherin für die russische Sprache. Gerne leite ich meine beglaubigten Übersetzungen, die Sie im Ausland vorlegen müssen, an das Landgericht München II weiter, damit diese dort mit einer Apostille versehen werden.